Benutzerordnung der öffentlich-evangelischen Bücherei Markt Erlbach
1. Allgemeines
a. Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Markt Erlbach. Träger der
Bücherei ist die evangelische Kirchengemeinde Markt Erlbach.
b. Die öffentlich-evangelische Bücherei kann von allen Personen genutzt werden, die sich durch ihre
Unterschrift zur Einhaltung dieser Benutzerordnung bereit erklären.
2. Anmeldung
a. Die Anmeldung wird persönlich vorgenommen. Jugendliche bis zu 14 Jahren legen eine vom
Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vor.
b. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch
gespeichert.
c. Der Benutzer erkennt durch seine Unterschrift auf dem Benutzerausweis bei der Anmeldung die
Benutzerordnung an.
d. Der Benutzer ist einverstanden, dass Angaben zu seiner Person sowie die Ausleihdaten elektronisch
gespeichert werden.
3. Benutzerausweis
a. Jeder Benutzer erhält einen Benutzerausweis, der zur Ausleihe vorgelegt werden muss. Dieser ist nur für
die eingetragenen Benutzer gültig und nicht übertragbar. Er bleibt Eigentum der öffentlich-
evangelischen Bücherei.
b. Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist der Bücherei umgehend mitzuteilen.
c. Der Verlust des Benutzerausweises ist der Bücherei unverzüglich zu melden. Für die Aus-stellung eines
neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine
Gebühr von 2,00 € erhoben.
d. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn es die Bücherei verlangt oder die Voraus-setzungen für
die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
4. Ausleihe
a. Allgemeines
Die Entleihung der Medien ist kostenlos.
b. Leihfrist
Die Regelausleihzeit beträgt für Bücher, vier Wochen, für Zeitschriften, Tonträger und DVD´s 2 Wochen.
Die Bücherei behält sich vor, die Leihfrist in Ausnahmefällen zu verkürzen oder zu verlängern. Nach
Überschreitung ist eine Mahngebühr nach der Gebührenordnung zu entrichten.
c. Verlängerung
Die Leihfrist kann vor Ablauf auf Antrag einmal um vier, bzw zwei Wochen verlängert werden, wenn
keine Vorbestellung vorliegt. Eine Verlängerung ist persönlich und telefonisch, während der
Öffnungszeiten der Bücherei, oder per mail möglich.
d. Vormerkungen
Entliehene Medien können gebührenpflichtig vorbestellt werden. Der Benutzer wird benach-richtigt,
sobald das vorbestellte Medium zur Abholung bereit liegt. Der Abholzeitraum beträgt eine Woche ab
Benachrichtigung des Benutzers.
5. Behandlung der Medien, Beschädigungen und Verlust, Haftung
a. Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln, sie vor Verschmutzung oder
Veränderung jeglicher Art zu bewahren und im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
b. Bevor Medien entliehen werden, sind sie vom Benutzer auf Vollständigkeit und Schäden zu überprüfen.
Festgestellte Beschädigungen sind unverzüglich dem Büchereipersonal zu melden.
c. Der Verlust entliehener Medien muss der Bücherei unverzüglich angezeigt werden.
d. Der Benutzer haftet für die auf seinen Namen entliehenen Medien, bei Minderjährigen die
Erziehungsberechtigten. Für Beschädigungen, Verlust oder Nichtrückgabe nach der dritten Erinnerung
(gleichzeitig Rechnung) ist der Benutzer bzw. dessen Sorgeberechtigter zum Schadenersatz verpflichtet.
Unabhängig von einem Verschulden bemisst sich der Schaden-ersatz nach den Kosten für die
Neuanschaffung, bei vergriffenen Medien nach den Kosten für die Ersatzbeschaffung eines
gleichwertigen Mediums.
e. Der Träger der öffentlich-evangelischen Bücherei haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien
und Programme (insbesondere mit Viren infizierte Medien) entstehen.
f. Der Benutzer hat alle urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Ebenso gelten die Bestimmungen
zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG). Videos, DVDs usw. dür-fen nur privat aufgeführt
werden. Jede nicht private Wiedergabe (z.B. öffentliche Vorführung, Sendung oder sonstige Darbietung)
und Vervielfältigung ist untersagt.
6. Mahn- und Vormerkgebühren
a. Bei Überschreitung der Ausleihfristen sind nach schriftlicher erstmaliger Mahnung 3 EUR, nach der
zweiten Mahnung 5 EUR und nach der dritten Mahnung 7 EUR sowie bei Nichtvorlage der überzogenen
Medien der Rechnungsbetrag des jeweiligen Mediums zu entrichten. Dazu kommen jeweils Kosten für
Porto.
b. Bei Vormerkungen erlauben wir uns eine Gebühr von 1 EUR pro vorgemerktem Medium zu erheben.
7. Hausordnung und Hausrecht
a. Jeder Benutzer hat sich in der Bücherei so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.
Rauchen ist nicht erlaubt.
b. Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
c. Den Anordnungen des Büchereipersonals, die im Einzelfall von den Regelungen dieser Benutzerordnung
abweichen können, ist Folge zu leisten.
8. Zusätzliche Leistungen der Bücherei
Institutionen im Einzugsgebiet der Bücherei können auf Anfrage kostenlos mit Bücherkisten
ausgestattet werden. Eine Person innerhalb der Gruppe muss sich als Verantwortlicher und
Ansprechpartner bereit erklären. Diese Person darf innerhalb der Gruppe an Dritte verleihen.
9. Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt am 1.8.2022 in Kraft.